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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
VON LITTLE.LINE.
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Bei dem Vorgang einer Tätowierung handelt es sich tatbeständlich um eine Körperverletzung im Sinne des § 223 Abs. 1 StGB. Die Tattoofarbe gelangt mittels Nadeln in die zweite Hautschicht, wodurch es zu Verletzungen der Haut kommt. Die Kundschaft wird im Vorfeld mittels Einverständniserklärung aufgeklärt und willigt mittels Unterschrift ein, wodurch jede Rechtswidrigkeit entfällt. Darüber hinaus willigt die Kundschaft über die folgenden Punkte 1-20 nach Terminvereinbarung ein
1. Es werden ausschließlich Personen tätowiert, welche die Volljährigkeit nach § 2 BGB erlangt haben
2. Die Kundschaft verpflichtet sich, zum Tattoo - Termin in einem Zustand zu erscheinen, der die Arbeit für die Tätowiererin vertretbar macht. Dazu gehört:
Mind. 48 Std. vor dem Termin kompletter Verzicht von Alkohol- oder Betäubungsmittel sowie
keine Einnahme von gerinnungshemmenden und blutverdünnenden Medikamenten (wie Antibiotika, Aspirin, etc.)
3. Die Kundschaft verpflichtet sich, bei Unterzeichnung der Einverständniserklärung, die Tätowiererin über mögliche Allergien, Medikamente oder Krankheiten (z.B. HIV, Hepatitis, Epilepsie, etc.) sowie vorheriger Benutzung von Betäubungssalben zu informieren
4. Die Entwürfe der Tätowiererin werden der Kundschaft (je nach Einzelfall) 1-2 Tage vor Tattoo - Termin zugesandt, oder vor Ort besprochen. Es werden grundsätzlich eigene, selbstentworfene Designs gestochen. Dabei dienen Referenzen der Kundschaft ausschließlich als Leitbild. Die Entwürfe sind im Sinne der Urheberrechts Eigentum der Tätowiererin und dürfen nur nach Absprache mit der Tätowiererin weiter verwendet werden (vgl. §§ 106, 108a UrhG)
5. Da die Qualität einer Tätowierung auch von der Hautbeschaffenheit der tätowierten Person abhängt, kann es Abweichungen zwischen Entwurf und Tattoo geben. Darüber hinaus kann die Tätowiererin keine Verantwortung bei unvorhersehbare Unregelmäßigkeiten, welche durch das Bindegewebe zurückzuführen sind, (bspw. Blow outs) übernehmen
6. Die Tätowiererin übernimmt keine Haftung bei Beschädigung von mitgebrachten Gegenständen sowie Kleidungsstücken der Kundschaft. Dies kann bspw. passieren, wenn Tattoofarbe auf Kleidungstücke kommt
7. Die Tattoopreise richten sich nach Motiv, Größe, Details, technischem Grad sowie Veränderungen des Entwurfs
8. Bei Finelinearbeiten steht ein einmaliges kostenloses Nachstechen im Zeitrahmen von 8 Wochen – 6 Monaten nach dem Tattoo - Termin, zur Verfügung. Darunter zählen keine Tattoos an: Fingern, Zehen, Handinnen- und seitlichen Flächen, sowie der Opt.ink Aktion
9. Die Nachversorgung liegt in der Eigenverantwortung der Kundschaft. Bei Unsicherheiten können jederzeit Nachfragen bei der Tätowiererin gestellt werden. Bei falscher oder mangelhafter Pflege wird das Nachstechen jedoch voll berechnet
10. Bei einer Terminreservierung wird eine Anzahlung in Höhe von 100€ erhoben, welche mit dem Endpreis des Tattoos verrechnet wird. Die Anzahlung dient der Absicherung sowie Vergütung, für getätigte Arbeiten, wie dem Entwerfen als auch den Beratungstätigkeiten. Die Anzahlung ist innerhalb von 24 Stunden zu überweisen oder nach Vereinbarung im Atelier innerhalb 7 Werktage vorbei zu bringen. Die Kontodaten werden im schriftlichen Austausch übermittelt. Erst nach getätigter Anzahlung ist der Termin verbindlich vereinbart
11. Bei einer Terminabsage oder Terminverschiebung sind folgende Stornofristen zu beachten:
Der Tattoo - Termin kann innerhalb von 48 Stunden vor dem Termintag kostenfrei verschoben werden. Kommt es zu einer kurzfristigen Absage, gilt die Stornofrist nicht, sodass die volle Anzahlung in Höhe von 100€ berechnet wird
13. Bei einer Umentscheidung des Motivwunsches der Kundschaft, im Zeitrahmen von 2 Werktagen bis zum Tattoo - Termin, wird der Entwurf in voller Höhe berechnet, auch wenn Dieser nicht zum Einsatz kommt. Hierbei wird die vorab getätigte Anzahlung in voller Summe verrechnet. Tattoo - Motive werden ausschließlich nach Punkt 4 (siehe oben) entworfen.
14. Die Tätowiererin behält sich vor, jederzeit und ohne Ankündigung die Zusammenarbeit mit der Kundschaft zu beenden. Dies geschieht bspw. bei sexistischen, rassistischen, antisemitischen Äußerungen, sowie dessen Auftreten. Darüber hinaus wird von einer weiteren Zusammenarbeit abgesehen, wenn die Kundschaft zum vereinbarten Terminen nicht erscheint, ohne Diesen vorher abzusagen
15. Die Bezahlung erfolgt ausschließlich in Bar und in voller Höhe am Tag des Termins
16. Geschenkgutscheine können flexibel zu jedem runden Betrag gekauft werden. Die Gutscheine haben eine 1- jährige Gültigkeit ab Kaufdatum und können nicht bar ausgezahlt werden
17. Es wird ausschließlich mit zertifizierten Produkten für Tätowierungen- sowie unter hygienischen Bedingungen gearbeitet. Sollte es zu Infektionen oder Komplikationen kommen, wird dafür keine Haftung übernommen. In seltenen Fällen können allergische Reaktionen durch die Tattoo Farben auftreten. In diesem Fall kann es vorkommen, dass Krankenkassen hinsichtlich des § 52 Abs. 2 SGBV keine Kostenübernahme gewährleisten. Hierfür trägt die Tätowiererin keine Kosten sowie Haftung
18. Am Tag des Tattoo - Termins erfolgt eine ausführliche Beratung zur Pflege sowie Nachbehandlung der frischen Tätowierung. Bei einer falschen / mangelhaften Pflege, der Benutzung falscher Salben (wie Wund- und Heilsalbe), vorheriger Verwendung von Betäubungssalben (wie Emlasalbe), welche zu Hautirritationen, Entzündungen, Vernarbung, oder Schlimmeren führen kann, wird keine Haftung übernommen. Gleiches gilt bei allergischen Reaktionen
19. Die Kundschaft ist einverstanden mit der Veröffentlichung, der von ihr gemachten Fotografien, welche ausschließlich zu gewerblichen Zwecken von Little.Line. verwendet werden. (Werbung wie Flyer und Plakat, Instagram, Homepage, Facebook o.ä.) Dabei liegen die Rechte der Fotografien bei Little.Line.
20. Die Kundschaft erklärt sich bei Terminvereinbarung mit den AGB einverstanden. Gleichen Falls verzichtet die Kundschaft bei auftretenden Komplikationen auf Schadensersatzansprüche oder andere, dadurch anfallende Kosten jeglicher Art gegen Little.Line., sowie dessen Lieferanten geltend zu machen
Stand: 23.05.2023